Wird eine Ölheizung durch eine förderfähige Hybridheizung,
Biomasseanlage oder Wärmepumpenanlage ersetzt, erhöht sich der gewährte
Fördersatz um 10 Prozentpunkte. Dadurch ergibt sich für Heizungen, die
ausschließlich erneuerbare Energien nutzen, ein Fördersatz von 45% und
für Heizungen, die sowohl erneuerbare Energien als auch Erdgas nutzen
ein Fördersatz von 40%.
Gefördert wird die Errichtung von effizienten Wärmepumpenanlagen
einschließlich der Nachrüstung bivalenter Systeme, wenn sie überwiegend
der Warmwasserbereitung und/oder Raumheizung von Gebäuden oder der
Zuführung der Wärme in ein Wärmenetz dienen.Die Förderung beträgt bis zu 35% der förderfähigen Kosten.
Gefördert wird die Installation von
Kesseln zur Verbrennung von Biomassepellets und –hackschnitzelnPelletöfen mit WassertascheKombinationskesseln zur Verbrennung von Biomassepellets bzw. Hackschnitzeln und Scheitholzsowie besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel
ab 5 kW Nennwärmeleistung zur thermischen Nutzung.
Anlagen, die die Technischen Mindestanforderungen erfüllen, werden in Listen geführt (siehe unten).
Die Förderung beträgt bis zu 35% der förderfähigen Kosten.